AGB

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Unsere Gesellschaft ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


1. Allgemeines

1.1 Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma Verpackungs-Service G.Pantel GmbH (im weiteren Verkäufer genannt) liegen ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß bzw. mit Bestellung oder dem Gebot auf unsere Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.


2. Vertragsabschluss

2.1 Eine vom Käufer abgegebene Bestellung oder Gebot ist bindend.


2.2 Bestellungen werden vom Verkäufer durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware angenommen.


2.3 Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen mit einem Wert über 500,-EURO, vom Käufer zunächst schriftlich bestätigen zu lassen.


3. Zahlungsbedingungen und Preise

3.1 Für die Lieferung gelten die ausgewiesenen Preise, i.d.R. falls nicht anders angegeben, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


3.2 Bestellte Ware ist per Vorkasse, ohne Abzug, innerhalb einer Woche ab Bestelldatum zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen, sowie alle anderen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Für die rechtzeitige Vorlage wird vom Verkäufer keine Haftung übernommen.


3.3 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.


4. Lieferfrist

4.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.


4.2 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.


5. Gefahrenübergang, Versand, Lieferung

5.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort, als den Erfüllungsort, erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt.


5.2 Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.


5.3 Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.


6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


7. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe


7.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 15% des Rechnungsbetrags.


7.2 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die für die Kalibrierung von Messwerkzeugen oder anderer auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen entstehen, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.


8.2 Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln - ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, auf Anforderung seitens des Verkäufers, die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.


8.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers als Vor-be-halts-verkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. Er hat ferner Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Gleichwohl ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers die Abtretung Drittkäufern bekannt zugeben und dem Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für Verpackungs-Service G.Pantel GmbH vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegen--ständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Ver-hältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen ohne weiteres das Eigentum an der gelieferten Ware sowie die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.


9. Gewährleistung / Haftungsausschluss

9.1 Wir gewährleisten für eine Dauer bei gewerblicher Nutzung von 12 Monaten ab Ablieferung beim Käufer, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate, bei gewerblicher Nutzung 6 Monate ab Lieferdatum, falls nicht anders vereinbart. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.


9.2 Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche oder fehlende Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.


9.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Verkäufer autorisiert wurden.


9.4 Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängel- sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.


9.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.


9.6 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum (im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.


9.7 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.


9.8 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht). Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten und für deren Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern.


10. Ergänzende Bestimmungen

10.1 Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.


10.2 Der Verkäufer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. Der Verkäufer hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.


10.3 Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.


11. Abschließende Bestimmungen

11.1 Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird Bergisch Gladbach vereinbart. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.


11.2 Sollte sich eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.


11.3 Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt Deutsches Recht als vereinbart.